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Der Weg eines Selbstständigen zum Ratenkredit

Der Ratenkredit für Selbstständige

Selbstständige, die einen Ratenkredit beantragen möchten, müssen grundsätzlich andere Voraussetzungen erfüllen als Angestellte, Beamte oder Rentner. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass sowohl Selbstständige als auch Freiberufler über kein festes, regelmäßig wiederkehrendes Einkommen verfügen, welches dem Kreditgeber, zum Beispiel der Bank, als Sicherheit dienen könnte. Der Weg einer Besicherung in Form einer Gehaltabtretung bleibt den Banken bei einem Ratenkredit für Selbstständige nicht.

Ratenkredite für Selbstständige werden unterschieden in Geschäftskredite und Privatkredite. In der Verwendung eines Privatkredites ist der Selbstständige, genauso wie der Angestellte, grundsätzlich frei, das heißt, er kann ihn sowohl für die Anschaffung größerer Konsumgüter als auch zur Finanzierung einer Urlaubsreise verwenden. Unter Umständen nutzt der Selbstständige den Ratenkredit als Investition seines Gewerbes.

Es gibt allerdings auch Ratenkredite für Selbstständige, welche zweckgebunden sind, zum Beispiel die Autokredite zur Finanzierung eines Neu- oder Gebrauchtwagens.

Ratenkredite für Selbstständige werden unterschieden in Geschäftskredite und Privatkredite. In der Verwendung eines Privatkredites ist der Selbstständige, genauso wie der Angestellte, grundsätzlich frei, das heißt, er kann ihn sowohl für die Anschaffung größerer Konsumgüter als auch zur Finanzierung einer Urlaubsreise verwenden. Unter Umständen nutzt der Selbstständige den Ratenkredit als Investition seines Gewerbes.

Es gibt allerdings auch Ratenkredite für Selbstständige, welche zweckgebunden sind, zum Beispiel die Autokredite zur Finanzierung eines Neu- oder Gebrauchtwagens.

Ratenkredite für Selbstständige und Freiberufler können sowohl direkt bei einer Bank vor Ort als auch online beantragt

werden. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Dies sind unter Umständen die:

  • Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) bzw. die
  • Einnahme-überschuss-Rechnung sowie weitere Unterlagen, wie zum Beispiel
  • die letzten drei Kontoauszüge oder
  • ein Einkommenssteuernachweis.

In einigen Fällen werden auch zusätzliche Sicherheiten, wie zum Beispiel ein Bürge, verlangt. Weitere Voraussetzungen für den Ratenkredit für Selbstständige sind, dass die Selbstständigkeit seit mindestens 12 Monaten ausgeübt wird und dass der Antragsteller über eine gute Bonität (keine negativen Schufaeinträge) verfügt.

Ist der Ratenkredit für Selbstständige bewilligt, wird die gesamte Kreditsumme in einem Betrag an den Antragsteller ausgezahlt. Meist wird das Geld auf das Girokonto überwiesen. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibend hohen Monatsraten über einen bestimmten, genau festgelegten Zeitraum. Diese Monatsraten setzen sich zusammen aus der Tilgungssumme, den Zinsen und einer eventuellen Bearbeitungsgebühr.

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