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Kreditvergleich Tipps: Der Effektivzins ist nicht alles

Bankkunden sollten beim Kreditvergleich nicht ausschließlich den effektiven Jahreszins berücksichtigen. Relevant sind ebenso die vertraglich festgelegten Konditionen für Sonderzahlungen, die Zusammensetzung des Effektivzinssatzes, vertraglich zugesicherte Optionen zur Änderung des Tilgungsplans und die Bedingungen eventueller Restschuldversicherungen.

Der effektive Jahreszins ist das wichtigste und objektivste Vergleichskriterium für Ratenkredite – nicht zuletzt weil der Gesetzgeber seine Berechnung im Detail vorschreibt. Vieles verrät der Effektivzins allerdings nicht. Vor allem über die Kosten von Abweichungen vom anfänglichen Tilgungsplan gibt er wenig Auskunft.

Bearbeitungsgebühren verteuern vorzeitige Kündigung

Der Effektivzinssatz muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten enthalten, die bei einer planmäßigen Tilgung von Verbraucherkrediten anfallen. Bereits die Zusammensetzung des Zinssatzes hält eine potenzielle Kostenfalle bereit. Besteht der Zinssatz zu einem erheblichen Teil aus einer prozentualen Bearbeitungsgebühr verteuert dies eine vorzeitige Rückzahlung deutlich: Die Gebühr wird bei der Auszahlung dem Darlehenskonto belastet und bei einer Kündigung durch den Kreditnehmer nicht erstattet.

Die mit einer Umschuldung beabsichtigte Zinsersparnis kann durch die Gebühr ganz oder teilweise zunichte gemacht werden. Der Effekt der Bearbeitungsgebühr ist umso ungünstiger, je höher das Entgelt und je kürzer die Laufzeit des Kredits ist. In der jüngeren Vergangenheit haben mehrere Oberlandesgerichte pauschale Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt. Viele, aber nicht alle Banken haben die Entgelte in der Folge gestrichen und durch höhere Nominalzinsen ersetzt.

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Vorfälligkeitsentschädigung: Schneller tilgen kostet Geld

Ein weiteres wichtiges Kriterium im Kreditvergleich ist die vertraglich festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung. Kündigt der Darlehensnehmer den Kredit vorzeitig, darf die Bank laut Gesetz maximal 1,00 Prozent des Ablösesaldos als pauschale Gebühr in Rechnung stellen. Bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten liegt die Obergrenze mit 0,50 Prozent niedriger. Die in den Preisverzeichnissen der Banken häufig so bezeichnete „gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung“ ist ein optionaler Vertragsbestandteil, auf den viele Institute mittlerweile verzichten.

Ein Blick ins Kleingedruckte ist unerlässlich: Viele Banken werben mit „kostenlosen Sonderzahlungen“, verstehen darunter aber ausschließlich vorzeitige Teilrückzahlungen. Für eine vollständige Rückzahlung kann dennoch eine Entschädigung anfallen. Einige Banken (darunter auffällig viele mit vergleichsweise günstigen Konditionen im Kreditgeschäft) geben sich mit der Vorfälligkeitsentschädigung nicht zufrieden und verlangen zusätzliche Gebühren von 50,00 Euro und mehr. Ob diese Praxis rechtens ist bleibt abzuwarten.

Ratenaussetzungen und tilgungsfreie Anlaufzeit

Banken versuchen sich im Wettbewerb mit Zusatzleistungen von der Konkurrenz abzusetzen und ihre Margen auszuweiten. Im Kreditgeschäft haben die Marketingabteilungen Flexibilität als Verkaufsargument entdeckt. Immer mehr Banken ermöglichen auf Wunsch eine tilgungsfreie Anlaufzeit: Die erste Rate wird dann nicht nach 30, sondern erst nach 60 oder 90 Tagen fällig.

Die Gesamtkosten erhöhen sich dadurch merklich, weil der Sollzins für die Anlaufzeit auf den gesamten Kreditbetrag angewendet wird. Ein dreimonatiger Zahlungsaufschub kostet bei einem Kredit über 10.000 Euro und 6,00 Prozent effektivem Jahreszins 150,00 Euro – noch mehr, wenn die Zinsen dem Kreditkonto monatlich belastet werden.

Auch das vertraglich eingeräumte Recht zu Ratenaussetzungen gehört immer häufiger zum Programm. Wird die Option wahrgenommen erhöhen sich die Gesamtkosten des Kredits durch die gestreckte Tilgung. Viele Banken verlangen zusätzliche Gebühren z. B. für die Änderung des Tilgungsplans.

Prämien für Restschuldversicherung nicht im Effektivzins enthalten

Die Prämien einer etwaigen Restschuldversicherungen sind nicht im Effektivzins enthalten. Sie können die Gesamtkosten eines günstigen Kredits verdoppeln. Verbraucher können ihre Bank bitten einen Gesamtzins für beide Verträge zusammen zu errechnen oder sich diesen mit einfachen Rechentools im Internet selbst ausrechnen. Bei Verbraucherschützern haben die Policen aufgrund der hohen Kosten keinen guten Stand.

Ob die Verträge einen Mehrwert bieten hängt ganz wesentlich von den Versicherungsbedingungen ab. Mögliche Schwachpunkte sind unangemessen lange Karenzzeiten oder der Ausschluss von ungewöhnlich vielen Krankheiten. Auch unklare Bedingungen für Risikoprüfungen – die etwa vorsehen können die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes erst im Versicherungsfall zu prüfen – sind ein Schwachpunkt.

Ratenkredit mit Ballonfinanzierung vergleichen

Der Effektivzins ist zum Kreditvergleich gänzlich ungeeignet, wenn Finanzierungen mit unterschiedlicher Tilgungsstruktur verglichen werden. Das Problem tritt z. B. bei Fahrzeugfinanzierungen auf, die mit einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen (Ratenkredit) ebenso bestritten werden ´können wie mit einer Ballonfinanzierung mit endfälliger Schlussrate.

Bei identischem Effektivzins sind die absoluten Finanzierungskosten der Ballonfinanzierung deutlich höher, weil die Tilgung im Durchschnitt zu späteren Zeitpunkten erfolgt. Bezogen auf die reinen Zinskosten kann der Unterschied durchaus 30-50 Prozent ausmachen. Zum Vergleich eines Ratenkredits mit einer Ballonfinanzierung eignet sich der Barwert. Diese Kennzahl aus der Finanzrechnung berechnet das notwendige Guthaben auf einem hypothetischen Konto, mit dem alle Zahlungen eines Vertrags bestritten werden können. Je niedriger der Barwert, desto günstiger ist der Kredit.

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