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Staatliche Förderung für Bausparverträge: Allgemeine Informationen

Damit sich mehr Menschen entscheiden, Wohneigentum zu kaufen oder das bestehende Wohneigentum zu modernisieren, hat der Staat in den vergangenen Jahren einige interessante Förderungsmöglichkeiten geschaffen. Diese sollen dem Immobilienbesitzer einen Anreiz zur Investition bieten. Es gibt verschiedene Formen der staatlichen Förderung für Bausparverträge.

Die Vermögenswirksamen Leistungen beispielsweise, welche zum Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil vom Arbeitnehmer bezahlt werden, sind eine beliebte Variante bei vielen Angestellten. Zusätzlich wird die Arbeitnehmersparzulage vom Staat gezahlt, sodass der Sparer durch die Kombination beider Fördermöglichkeiten doppelte Zulagen erhält. Nicht minder interessant sind die Wohn-Riester-Zulagen sowie die Wohnungsbauprämie.

Hier erfahren Sie, welche staatliche Förderung für Bausparverträge sich für Sie rentiert. Sie möchten wissen, wie hoch für den jeweiligen Bausparvertrag die staatliche Prämie ausfällt? Auch dies erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Bausparverträge: Diese staatlichen Zulagen gibt es

Bausparverträge können durch verschiedene staatliche Förderungsmöglichkeiten gefördert werden. Hierzu gehören:

  • – Die Arbeitnehmersparzulage
  • – Die Wohnungsbauprämie
  • – Vermögenswirksame Leistungen
  • – Wohnriester
Alleinstehende
(Maximal pro Jahr)
Eheleute
(Maximal pro Jahr)
Bis 2007 geborene Kinder
(Maximal pro Jahr)
Seit 2008 geborene Kinder
(Maximal pro Jahr)
Arbeitnehmersparzulage43,00 Euro86,00 Euro
Wohnungsbauprämie45,06 Euro90,11 Euro
Vermögenswirksame Leistungen480 Euro
Wohnriester154 Euro308 Euro185 Euro300 Euro
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Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?

Damit die staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage genutzt werden kann, müssen Sie einen Vertrag auf Vermögenswirksame Leistungen mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, welche der Einzahlung in einen Bausparvertrag dient. Somit zahlen Sie nicht nur allein in den Bausparvertrag ein, sondern erhalten finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dieses Sparen wird vom Staat durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Die Arbeitnehmersparzulage wird jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gewährt, welche bei Alleinstehenden bei 17.900 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens und bei Ehepaaren bei 35.800 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens liegt. Um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu errechnen, werden vom Bruttoeinkommen Werbungskosten sowie Sonderausgaben und Kinderfreibeträge abgezogen.

Die Arbeitnehmersparzulage wird unmittelbar auf das Anlagekonto des Bausparvertrages eingezahlt. Es besteht eine 7jährige Bindungsfrist, innerhalb derer Sie die Förderung für einen Hausbau oder eine Renovierung nutzen können. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie das Geld für jeden beliebigen Zweck verwenden.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Die staatliche Förderung für Bausparverträge durch die Arbeitnehmersparzulage gilt nur für einen bestimmten Betrag, welcher bei 470 Euro für Alleinstehende bzw. bei 940 Euro für Ehepaare liegt. Lediglich 9 Prozent der Summe werden ausgezahlt. Für einen Alleinstehenden ergeben sich somit 43 Euro und für Ehepaare 86 Euro Arbeitnehmersparzulage.

Bausparvertrag Wohnungsbauprämie: Was ist das?

Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat an Privatleute gezahlt, die sich zum Wohnungsbau entscheiden. Gefördert werden Bausparverträge, welche jedoch einer Sperrfrist unterliegen, vor deren Ablauf das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann. Sämtliche Verträge, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, unterliegen dieser 7-jährigen Sperrfrist. Bei Nichteinhaltung wird die Bausparvertrag Wohnungsbauprämie nicht gezahlt bzw. müssen gezahlte Förderungen durch den Sparer erstattet werden.

Ausnahmen für diese Regelung bestehen in folgenden Fällen:

  • – Im Falle des Todes des Sparers oder seines Ehepartners
  • – Bei umgehender Verwendung der ausgezahlten Beiträge für den Bau einer Wohnung
  • – Im Falle der Arbeitslosigkeit des Sparers oder seines Ehepartners. Dies gilt nur, wenn der Sparer oder Ehepartner bereits länger als ein Jahr arbeitslos ist.
  • – Bei Arbeitsunfähigkeit des Sparers oder des Ehepartners.

Der Vorteil gegenüber anderen Sparmöglichkeiten liegt bei der Bausparvertrag Wohnungsbauprämie darin, dass diese für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Wenn Sie bis zum Ende des Jahres einen Bausparvertrag abschließen, können Sie sich sowohl für das letzte als auch für das vorletzte Jahr zusätzlich die Wohnungsbauprämie sichern.

Wie hoch die Summe ist, die Sie jährlich in den Bausparvertrag einzahlen, bleibt Ihnen überlassen. Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich jedoch an einem Richtwert, welcher für Alleinstehende bei 512 Euro und für Ehepaare bei 1024 Euro liegt. 8,8 Prozent dieses Wertes werden in Form der Wohnungsbauprämie ausgezahlt. Für einen Alleinstehenden beträgt die Förderung somit 45,06 Euro und für Ehepaare 90,11 Euro.

Welche Voraussetzungen gelten für die Wohnungsbauprämie?

Grundvoraussetzung, um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können, ist der Abschluss eines entsprechenden Bausparvertrages. Diesen erhält jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Innerhalb eines Jahres müssen Sie mindestens 50 Euro in den Bausparvertag einzahlen, wenn Sie von der Bausparvertrag Wohnungsbauprämie profitieren möchten.

Da der Staat durch die Förderung vor allem Menschen mit geringem Einkommen unterstützen möchte, darf das jährliche Bruttoeinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigen, damit die Wohnungsbauprämie gezahlt wird. Ehepartner können ein Bruttoeinkommen von 51.600 Euro haben und das Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden sollte 25.600 Euro nicht übersteigen, um gefördert zu werden.

Bausparverträge mit Vermögenswirksamer Leistung

Immer beliebter werden Bausparverträge mit Vermögenswirksamer Leistung, da es sich hierbei um eine sichere Geldanlage handelt, bei der der Arbeitnehmer langfristig ein hohes Eigenkapital aufbauen kann. Arbeitnehmer, welche die VL in Anspruch nehmen, profitieren von einem freiwilligen Zuschuss des Arbeitgebers. Die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen erfolgt ergänzend zum Bruttogehalt, und zwar unmittelbar auf das Bausparkonto bei der jeweiligen Bausparkasse. Den Vertrag schließt der Arbeitnehmer beim Anbieter seiner Wahl ab. Das beste Angebot finden Sie, indem Sie einen Bausparvertrag Vergleich online durchführen. Ehepartner haben die Chance, einen gemeinsamen Bausparvertrag abzuschließen. Beide Vermögenswirksamen Leistungen werden auf dieses gemeinsame Konto eingezahlt.

Die staatliche Förderung zur Vermögenswirksamen Leistung – die Arbeitnehmersparzulage – bezieht sich auf einen maximal förderfähigen Betrag von 470 Euro pro Jahr für einen Alleinstehenden. Für Ehepaare liegt dieser Betrag bei 940 Euro jährlich.

Riester Förderung Bausparvertrag: Das sollten Sie wissen

Durch die Riester Förderung im Bausparvertrag soll privat genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge anerkannt und gefördert werden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu ergeben sich aus dem EigRentG (Eigenheimrentengesetz). Der Sparer baut nicht nur ein Eigenkapital auf, welches gefördert wird, sondern sichert sich eine zinsgünstige Finanzierung, um Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Der Sparer muss das spätere Darlehen jedoch nicht in Anspruch nehmen, sodass der Vertrag der reinen Altersvorsorge dient. Aufgrund der Tatsache, dass die Rendite garantiert wird, handelt es sich um eine sehr sichere Geldanlage.

Die Verwendung des Kapitals aus dem Wohnriester Bausparvertrag dient ausschließlich folgenden Zwecken:

  • – Dem Bau einer Immobilie
  • – Dem Kauf einer Immobilie
  • – Der Abzahlung einer Immobilie
  • – Dem Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen

Einziger Unterschied zu einem herkömmlichen Bausparvertrag: Die Immobilie muss ausschließlich selbst genutzt, darf also nicht vermietet oder verkauft werden. Der Kauf der Immobilie darf zudem erst seit 2008 erfolgt sein.

Förderungsberechtigt sind:

  • – Arbeitnehmer
  • – Studenten, die neben dem Studium arbeiten
  • – Auszubildende
  • – Wehrdienstleistende
  • – Eltern, die sich in Erziehungszeit befinden
  • – Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie weiteren Unterhaltsersatzleistungen
  • – Personen im Bundesfreiwilligendienst
  • – Pflegepersonen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
  • – Menschen mit Behinderung

Nicht förderungsberechtigt sind:

  • – Selbstständige
  • – Berufssoldaten und Zeitsoldaten
  • – Minijobber
  • – Altersrentner
  • – Beamte
  • – Richter

Damit der Staat die Wohnriester Zulage zahlt, muss der Förderungsberechtigte jährlich 4 Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlen. Der förderungsfähige Höchstbetrag ist jedoch begrenzt auf 2.100 Euro. Die vom Staat gezahlte Grundzulage beträgt 154 Euro. Wer ein Kind hat, welches vor 2008 geboren wurde und für welches Kindergeld bezogen wird, erhält zusätzlich 154 Euro. Kinder, die seit 2008 geboren sind und für die Kindergeld bezogen wird, werden mit 300 Euro jährlich gefördert.

Bausparvertrag: Staatliche Prämie sichern

Wer für den Bausparvertrag staatliche Prämien in Anspruch nehmen möchte, erhält diese nicht ohne Weiteres. Schließlich weiß der Staat nicht, wer die Förderungen in Anspruch nimmt und wer nicht. Es müssen entsprechende Anträge gestellt werden.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage wird mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung vorgenommen und kann bis zu vier Jahre später gestellt werden. In der Einkommenssteuererklärung für 2015 könnten Sie somit die Arbeitnehmersparzulage für 2011 beantragen. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden in den dafür vorgesehenen Feldern angegeben. Als Beweis müssen die Belege der Bausparkasse beigelegt werden, aus denen das Sparen hervorgeht. Die Arbeitnehmersparzulage wird gezahlt, sofern die dafür vorgesehenen Einkommensgrenzen eingehalten sind.

Die Wohnungsbauprämie beantragen

Die Bausparkasse, bei welcher Sie den Bausparvertrag abgeschlossen haben, sendet Ihnen jährlich automatisch den so genannten Antrag auf Wohnungsbauprämie zu. Gleichzeitig erhalten Sie einen aktuellen Kontoauszug. Sie füllen den Antrag aus, unterschreiben ihn, um zu versichern, dass die förderungsfähigen Einkommensgrenzen eingehalten wurden und senden ihn an die jeweilige Bausparkasse zurück. Die Bausparkasse berechnet die Bausparvertrag Wohnungsbauprämie und schreibt sie dem Vertrag gut. Dies ist jedoch erst nach der siebenjährigen Sperrfrist möglich.

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Fazit:

Aufgrund der vielseitigen staatlichen Förderungen für Bausparverträge finden Sie ganz sicher eine Variante, die in Ihr Lebenskonzept passt.

Sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen freiwillig eine Vermögenswirksame Leistung zahlen möchte, sollten Sie sich diese nicht entgehen lassen, da Sie allenfalls einen kleinen Zuschuss aufbringen müssen. Zudem werden die Vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn Ihr Bruttoeinkommen die förderungsfähige Höchstgrenze nicht überschreitet. VL und Arbeitnehmersparzulage sind somit für alle Sparer gut geeignet, die ohne eigenes Zutun ein relativ hohes Eigenkapital aufbauen möchten.

Der Abschluss eines Bausparvertrages mit Wohnriester-Förderung eignet sich für Sie, wenn Sie in Ihre Altersvorsorge investieren möchten und das Wohneigentum selbst nutzen. Nehmen Sie das zinsgünstige Darlehen, welches nach der Ansparphase ausgezahlt werden kann, nicht in Anspruch, profitieren Sie von einer guten Altersvorsorge, die obendrein sicher ist, da Ihnen die Rendite garantiert wird.

Wenn Sie heute einen Bausparvertrag abschließen und bis zu zwei Jahre rückwirkend von einer Förderung profitieren möchten, ist die Wohnungsbauprämie hingegen die perfekte Alternative.

Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages die Bausparkassen miteinander vergleichen, damit Sie nicht nur von einer profitablen staatlichen Förderung für Bausparverträge zehren, sondern auch von hervorragenden Zinskonditionen.