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Was ist ein Wohnriester Bausparvertrag?

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) angepasst, sodass Sie nunmehr einen Wohnriester Bausparvertrag abschließen können. Wohneigentum, welches von Ihnen selbst genutzt wird, kann somit gefördert werden, da es als Altersvorsorge gilt. Bis zur Neuregelung des Gesetzes konnten Förderungen lediglich auf Banksparpläne, private Rentenversicherungen sowie fondsgebundene Sparverträge abgeschlossen werden. Dank des Wohnriester Bausparvertrages können Sie gezielt ein Eigenkapital bilden und später von einem Darlehen mit günstigen Zinsen profitieren. Sofern Sie das mögliche Darlehen, welches Ihnen nach der Ansparphase ausgezahlt werden kann, nicht beanspruchen möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Wohnriester Bausparvertrag als Altersvorsorge zu verwenden.

Hier können Sie den Wohnriester Bausparvertrag Vergleich durchführen, um die günstigste Bausparkasse zu finden. Des Weiteren erfahren Sie, welche Wohn-Riester-Zulagen es gibt und ob Sie förderberechtigt sind oder nicht.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Wohn-Riester und dem Bausparvertrag?

Der entscheidende Unterschied zwischen Wohn-Riester und einem herkömmlichen Bausparvertrag liegt eindeutig in der Verwendung der Bausparsumme, welche sich aus Spareinlagen sowie der Darlehenssumme zusammensetzt. Während Sie den normalen Bausparer verwenden können, um Eigentum zu kaufen, zu bauen, zu sanieren oder zu modernisieren, gilt dies beim Wohn-Riester-Vertrag nicht, da dessen Verwendung auf den Bau bzw. Kauf einer Immobilie beschränkt ist.

Haben Sie Ihr Wohneigentum über einen klassischen Bausparer finanziert und gehört Ihnen dieses letztendlich, können Sie die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten oder verkaufen. Für eine riestergeförderte Immobilie gilt dies nicht. In diesem Fall müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen oder innerhalb eines Jahres die Fördersumme wieder in den Riestervertrag einzahlen. Es sei denn, Sie kaufen oder bauen innerhalb von vier Jahren eine neue Immobilie, für welche Sie die Förderung entsprechend verwenden können. Trifft dies nicht zu, müssen Sie sämtliche Zulagen an den Staat zurückzahlen. Die steuerlichen Vorteile entfallen ebenfalls.

Ehepaare können bei einem klassischen Bausparvertrag gemeinsam in einen Vertrag einzahlen. Auch diesbezüglich gibt es zum Wohnriester Bausparvertrag einen erheblichen Unterschied, da eine gemeinsame Einzahlung nicht erfolgen kann. Vielmehr müssen zwei separate Verträge abgeschlossen werden, welche jeweils förderberechtigt sind.

Für jeden Vertrag – egal ob Wohnriester Bausparer oder herkömmlicher Bausparer – fallen Abschlussgebühren an. Während diese beim normalen Bausparvertrag in einer Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig werden, verteilt sich die Zahlung der Abschlussgebühr bei der riestergeförderten Variante auf fünf Jahre.

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Hier noch einmal die Vorteile im Überblick:

Wohn-RiesterKlassischer Bausparer
– Kauf und Bau einer Immobilie
– Altersvorsorge
Verwendung– Kauf und Bau einer Immobilie
– Sanierung und Modernisierung einer Immobilie
– Eigentum kann nur unter der Auflage verkauft oder vermietet werdenAuswirkung auf das Wohneigentum– Immobilie kann jederzeit verkauft oder vermietet werden
– Beide Eheleute müssen Ihren eigenen Wohnriester Bausparvertrag abschließenBehandlung von Ehepaaren– Beide Eheleute haben die Möglichkeit, in einen Riester-Vertrag einzuzahlen
– Die Abschlussgebühr verteilt sich auf fünf JahreGebühren für den Vertragsabschluss– Die Gebühr wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig
– PfändungssicherPfändungssicherheit– kann gepfändet werden

Welche Wohn-Riester-Zulagen gibt es?

Jährlich stehen jedem Förderberechtigten 154 Euro Grundzulage zu. Da Ehepaare keinen gemeinsamen, sondern lediglich getrennte Wohnriester Bausparverträge abschließen können, sind sie jeweils mit 154 Euro förderberechtigt.

Hinzu kommen Zahlungen für jedes Kind, für welches Sie Kindergeld beziehen. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 185 Euro jährlich und für jedes Kind, welches seit 2008 geboren wurde, erhalten Sie 300 Euro Zulage vom Staat.

Gezahlt wird die Zulage lediglich unter der Voraussetzung, dass der Sparer jährlich 4 Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Maximal müssen jedoch 2.100 Euro eingezahlt werden, um die Förderung zu erhalten.

ZulageberechtigterHöhe der Zulage pro Jahr
Förderberechtigter154 Euro
Kinder, die vor 2008 geboren wurden und für welche Kindergeld bezogen wird185 Euro
Kinder, die seit 2008 geboren wurden und für welche Kindergeld bezogen wird300 Euro

So können Sie den Wohnriester Bausparvertrag kündigen

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit auf Kündigung des Wohnriester Bausparvertrages, indem Sie der Bausparkasse ein Kündigungsschreiben zukommen lassen. Dies jedoch ist nicht immer sinnvoll, sodass Sie überprüfen sollten, ob eine Alternative zur Kündigung besser in Ihr Konzept passt.

Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie den Wohnriester Bausparvertag kündigen, sämtliche erhaltenen Steuervorteile sowie Zuschüsse zurückzahlen. Insbesondere in den ersten fünf Jahren der Ansparphase ist dies nicht empfehlenswert, da Ihnen durch Gebühren eventuelle Einbußen.

Sofern Sie mit dem Konzept des Wohnriester Bausparvertrages zufrieden sind, jedoch von besseren Konditionen profitieren möchten, sollten Sie daher über einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft nachdenken. In diesem Fall bleiben Ihnen die steuerlichen Vorteile und Zulagen erhalten. Nutzen Sie unseren Wohnriester Bausparvertrag Vergleich, um eine geeignete Alternative zu finden.

Sie verfügen derzeit nicht über die finanziellen Mittel, um weiterhin in den Wohnriester Bausparvertrag einzuzahlen? Oder planen Sie, überhaupt nicht mehr in den Vertrag einzuzahlen? Dann können Sie den Wohnriester Bausparvertrag beitragsfrei stellen lassen. Sie beantragen dies in schriftlicher Form bei der jeweiligen Bausparkasse und erhalten anschließend eine entsprechende Benachrichtigung über die Beitragsfreisteillung. Vorteilhaft gegenüber einer Kündigung ist, dass sämtliche steuerlichen Vorteile und Zulagen, die Sie bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung erhalten haben, nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wer ist mit einem Wohnriester Bausparvertrag förderungsberechtigt und wer nicht?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann von der Riester-Förderung profitieren. Im Umkehrschluss gilt also, dass jemand, der nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, keine Riesterförderung für den Bausparvertrag nutzen kann.

förderungsberechtigtnicht förderungsberechtigt
– Arbeitnehmer
– Auszubildende
– Eltern während der Erziehungszeit
– Menschen mit Behinderung
– Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind
– Personen im Wehrdienst
– Personen im Bundesfreiwilligendienst
– Bezieher von Unterhaltsersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld)
– Studenten, die nebenbei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen
– Selbstständige
– Freiberufler
– Minijobber ohne sozialversicherungspflichtigem Einkommen

Führen Sie den Wohnriester Bausparvertrag Vergleich durch

Wohnriester Bausparverträge werden von verschiedenen Bausparkassen angeboten, sodass Sie die Qual der Wahl haben. Während die Zulage immer gleich bleibt, unterscheiden sich die Guthabenzinsen sowie die Zinsen für das anschließende Bauspardarlehen zum Teil erheblich voneinander, sodass Sie mit dem Wohnriester Bausparvergleich Rechner den besten Anbieter suchen sollten.

Um den Vergleich durchführen zu können, geben Sie die Details für Ihr Vorhaben in die Maske ein. Hierzu gehören:

  • – Der Nettodarlehensbetrag (beispielsweise 200.000 Euro)
  • – Die Sollzinsbindung (beispielsweise 15 Jahre)
  • – Der anfängliche Tilgungssatz (beispielsweise 2 Prozent)
  • – Die Höhe der Sondertilgungen (beispielsweise 5 Prozent)
  • – Die Art der Verwendung (beispielsweise Kauf eines Hauses)

Anschließend berechnet der Vergleichsrechner die unterschiedlichen Angebote und stellt Ihnen eine Übersicht zur Verfügung, aus welcher folgende Fakten für Sie ersichtlich werden:

  • – Anbieter
  • – Gebundener Sollzins
  • – Effektiver Jahreszins
  • – Höhe der monatlichen Rate
  • – Restschuld

Auf einen Blick erkennen Sie, welches Angebot sich für Sie rentiert und von welchem Sie lieber die Finger lassen sollten. Selbstverständlich können Sie die für den Abschluss des Vertrages benötigten Unterlagen online anfordern.

Die besten Anbieter für Wohnriester Bausparverträge

Zu den besten Anbietern im Bereich der Wohnriester Bausparverträge gehören unter anderem Schwäbisch Hall, Wüstenrot sowie BKM. Bei der Wüstenrot Bausparkasse AG kann der Interessent beispielsweise zwischen vier verschiedenen Verträgen zu Wohnriester wählen. Eines dieser Produkte ist der Finanzierer XXL, welcher unter anderem von Focus Money sowie Finanztest prämiert wurde. Flexible Produkte mit niedrigen Darlehenszinsen gibt es jedoch auch bei BKM und Schwäbisch Hall.

Wohn-Riester der Schwäbisch Hall

Bei der Schwäbisch Hall können Sie einen Wohnriester Bausparvertrag abschließen, welcher durch staatliche Zulagen gefördert wird. Es handelt sich um die „Fuchs Wohnrente“.

Um die Fuchs Wohnrente abzuschließen, muss eine Sparsumme von mindestens 10.000 Euro vereinbart werden. Der Sparer profitiert unter anderem von einer geringen Abschlussgebühr von gerade einmal 1 Prozent sowie einem Zinssatz von 3,17 Prozent effektiver Jahreszins ab Zuteilung des Vertrages. Die Spareinlage wird mit 1 Prozent verzinst. Wurde eine Höhe von 25 Prozent der Bausparsumme erreicht, kann der Vertrag eher zuteilungsreif werden.

In der Ausgabe 11/2012 von Finanztest schaffte die Fuchsrente den Sprung auf den vierten Platz.

(Quelle: Wohnriester Schwäbisch Hall)

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall wurde im Jahr 1931 gegründet und hat Ihren Sitz in Schwäbisch Hall. Mehr als 13.880 Mitarbeiter im In- und Ausland tragen dazu bei, dass Bausparer von tollen Tarifen profitieren.

(Quelle: Wikipedia)

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